Christliche Ehe
Aus der Sicht des Glaubens an das Wort Gottes ebenso wie in den Augen der Gesellschaft kommen der Ehe besondere Würde und hoher Wert zu. In diesem Sinne versteht sich eine rechtliche Ordnung immer auch als Freiheitsgarantie für den Menschen. Daher steht das Kirchenrecht im Dienst der Freiheitsverwirklichung und entspricht der Würde des Menschen.
Die im folgenden Text in Klammern angegebene Quelle ist der Codex des kanonischen Rechtes, z.B. (Canon 1055 § 1 Codex Iuris Canonici)
Im kirchlichen Eherecht wird die Ehe als Bund beschrieben, der durch die Willensübereinstimmung der Partner zustande kommt und so zu einem Zeichen der Verbindung Gottes mit den Menschen wird (Can. 1055 §1 CIC).
Inhaltlich besagt der Ehekonsens, dass es um eine ungeteilte Gemeinschaft für das ganze Leben geht – eine Gemeinschaft, die sich auf das Wohl der Ehepartner richtet und offen für Kinder bleibt. Zugleich stimmt das Paar den Wesenseigenschaften der Ehe im kirchlichen Sinne zu (Can. 1056 CIC).
Diese beinhalten:
Wir sind so frei
Da die gemeinsame Willensübereinkunft den Kern der Eheschließung bildet, wird hier der Freiheit des Einzelnen eine große Bedeutung zugemessen. Eine kirchliche Ehe kommt also nur dann zustande und behält ihre Gültigkeit, wenn sie mit freiem Willen geschlossen wurde.
Bund fürs Leben
Mit der gegenseitigen Zusage bekunden die Partner ihren Willen zu einer Beziehung, die auf Dauer angelegt ist. Zur Unauflöslichkeit der ehelichen Gemeinschaft wissen sich Christen verpflichtet durch Gott, den Schöpfer der Einheit von Mann und Frau, und durch die Weisung Jesu "Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen."
Nur du allein
Dem Wesen einer christlichen Ehe entspricht die Einheit von Mann und Frau (im Gegensatz zur Mehrehe). Eheliche Liebe verlangt somit den entschiedenen Willen für eine ausschließliche Bindung an eine einzige Ehepartnerin / einen einzigen Ehepartner.
Kinder
Die Liebe von Mann und Frau ist grundsätzlich auch auf die Weitergabe des Lebens hingeordnet. Mit der Eheschließung versprechen die Partner auch Sorge für eine sittliche und religiöse Erziehung der Kinder zu tragen. Falls bereits gemeinsame Kinder auf der Welt sind, können diese als eheliche Kinder eingetragen werden.
Zuwendung Gottes
Mit ihrem Jawort bezeugen die Partner nicht nur ihre gegenseitige Zuneigung und ihren Willen zu einer dauerhaften Lebensgemeinschaft, sondern Ehe wird zu einem Sakrament. Das bedeutet, die eheliche Liebe wird Abbild der Liebe Gottes und Zeichen der Heil(ung)szuwendung. Gott selbst ist es, der die freie Entscheidung der Ehepartner füreinander annimmt, und so dürfen sie darauf vertrauen, dass Gott ihnen mit seiner Hilfe beisteht.
Kirchliche Trauung – sonst nichts
In besonderen Fällen ist eine kirchliche Trauung ohne Verbindung mit einer
standesamtlichen Eheschließung möglich. Die Erlaubnis dazu gibt es dann, wenn durch die bürgerlichen Rechtsfolgen der Eheschließung eine unzumutbare Belastung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Situation eintreten könnte. Dabei fallen jedoch alle staatlichen Rechtswirkungen in Bezug auf Namens-, Vermögens- und Erbrecht weg. Kinder aus einer solchen Ehe gelten im staatlichen Bereich als unehelich.
Was hindert uns
Da die gemeinsame Willensübereinkunft als das zentrale Element der Eheschließung gesehen wird, kann ohne einen gültigen Konsens auch keine Ehe im kirchlichen Sinne zustande kommen. Zu den sogenannten Konsensmängeln, welche die Schließung einer Ehe verhindern oder die Ungültigkeit einer Ehe begründen können, zählen Mängel im Erkennen und im Wollen, psychische Eheunfähigkeit, Eheschließung unter Einfluss von Zwang und Furcht und Eheschließung unter Bedingung (Cann. 1095-1106 CIC).
Zudem wurden im Laufe der Geschichte verschiedene Umstände als hinderlich für eine Ehe erkannt, wie (Cann. 1083-1094 CIC):
Bei manchen Ehehindernissen und Konsensmängel kann eine Dispens – also eine Aufhebung – erteilt werden. Das Ansuchen dazu stellt der Seelsorger. (siehe auch unter FAQ)
Weg-Begleitung
Der Ehe kommt aus der Sicht des Glaubens eine große Bedeutung zu, zugleich stellt sie für die Menschen einen wichtigen Lebensvollzug dar. Deshalb möchten Seelsorger gerne die Brautleute auf die eheliche Lebensgemeinschaft vorbereiten und sie begleiten – denn „der Mensch ist der Weg der Kirche“. (siehe auch unter Ehevorbereitung)