Sind im Wonnemonat Mai geschlossene Ehen glücklicher?
Bringt es Unglück, in einem geborgten Brautkleid zu heiraten?
Sollte der Bräutigam nicht auch ganz in weiß vor den Altar treten?
Müssen wir wirklich alle Verwandten zur Tafel einladen?
...
Diese Antworten können wir Ihnen leider nicht geben. Es treten aber im Zusammenhang mit der Hochzeitsvorbereitung immer wieder Fragen auf, die sich viele Brautpaare stellen und bei deren Beantwortung wir Ihnen gerne weiterhelfen.
Die häufigsten haben wir hier zusammengefasst.
Was müssen wir tun, wenn wir kirchlich heiraten wollen? |
|
Welche Dokumente brauchen wir für die Anmeldung zur kirchlichen Trauung? |
|
Was mache ich, wenn ich meinen Taufschein nicht mehr habe? |
Wenn Sie wissen, wo Sie getauft wurden, wenden Sie sich zunächst an diese Pfarre. Im Rahmen der Matrikenführung muss jede Taufe in das Taufbuch eingetragen werden.
Sollte es tatsächlich nicht möglich sein, den Taufschein wieder zu beschaffen, muss beim (Erz-) Bischöflichen Ordinariat um Nachsicht von der Beibringung eines Taufscheins und um die Erteilung zur Erlaubnis zur Eheschließung angesucht werden.
|
Was kostet eine kirchliche Trauung? |
|
Was ist ein Trauungsprotokoll? |
|
Können wir uns die Trauungskirche aussuchen? |
|
Ist eine kirchliche Trauung im Ausland möglich? |
Wenn Sie Ihre Hochzeit in einer katholischen Kirche im Ausland planen, führt trotzdem der erste Weg in die Wohnpfarre der Braut oder des Bräutigams. Die zuständige Wohnpfarre kann beim jeweiligen (Erz-) Bischöflichen Ordinariat erfragt werden.
Es ist nötig, dass für Sie von der Wohnpfarre ein Matrikenformular D/51 ausgefüllt wird (Litterae Dimissoriae). Auch über alle weiteren erforderlichen Schritte können Sie sich zuerst einmal in Ihrer Wohnpfarre informieren. |
Darf man nur in einer katholischen Kirche / Kapelle katholisch heiraten? |
Eine kirchliche Trauung nach katholischem Ritus sollte grundsätzlich in einer katholischen Kirche oder Kapelle erfolgen. Laut Kirchenrecht kann aber mit Erlaubnis des (Erz-) Bischöflichen Ordinariats „die Eheschließung auch an einem anderen geziemenden Ort stattfinden“ (can 1118 § 2 CIC).
Näheres erfragen Sie bitte in Ihrer zuständigen Wohnpfarre bzw. direkt beim jeweiligen (Erz-) Bischöflichen Ordinariat. |
Unter welchen Voraussetzungen ist eine „ökumenische Trauung“ möglich? |
Das Kirchenrecht kennt den Begriff der „ökumenischen Trauung" nicht. Er hat sich allerdings eingebürgert und bezeichnet die Trauung eines Mitglieds
In den Fällen 2 und 4 ist für den katholischen Partner die Dispens von |
Wer kann Trauzeuge / Trauzeugin sein? Welche Aufgaben hat ein Trauzeuge / eine Trauzeugin? |
|
Können wir katholisch kirchlich heiraten, obwohl ...? |
|
Was gehört zur Trauungsfeier in der Kirche? |
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, katholisch kirchlich zu heiraten, dann heißt das, dass Sie einander Ihr Eheversprechen im Rahmen eines Gottesdienstes geben. Das kann in der Form eines Wortgottesdienstes oder einer Hl. Messe (Trauungsgottesdienst oder auch Brautmesse genannt) geschehen. Gemeinsam mit Ihrem Trauungspriester werden Sie besprechen, für welche konkrete Form und Gestaltung Sie sich dann entscheiden. In jeden Fall können Sie die Schriftstellen, die gelesen werden sollen, auswählen und auch überlegen, wer aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis eine Lesung übernehmen könnte. Vorschläge für mögliche Texte finden Sie unter www.kirchlichheiraten.at Ihr Trauungspriester wird Sie beraten, an welchen Stellen des Gottesdienstes Gemeindegesang oder andere Musikstücke möglich sind. Es muss nicht immer das „Ave Maria“ sein, bitte beachten Sie aber, dass im Rahmen der liturgischen Feier nicht jede beliebige Komposition möglich ist. |
Wie ist der genaue Wortlaut des Eheversprechens? |
Wenn Sie sich dafür entschieden haben, katholisch kirchlich zu heiraten, dann heißt das, dass Sie einander Ihr Eheversprechen im Rahmen eines Gottesdienstes geben. Das kann in der Form eines Wortgottesdienstes oder einer Hl. Messe (Trauungsgottesdienst oder auch Brautmesse genannt) geschehen. Gemeinsam mit Ihrem Trauungspriester werden Sie besprechen, für welche konkrete Form und Gestaltung Sie sich dann entscheiden. In jeden Fall können Sie die Schriftstellen, die gelesen werden sollen, auswählen und auch überlegen, wer aus Ihrer Familie oder Ihrem Freundeskreis eine Lesung übernehmen könnte. Vorschläge für mögliche Texte finden Sie unter www.kirchlichheiraten.at Ihr Trauungspriester wird Sie auch bezüglich der Musik beraten. Es muss nicht immer das „Ave Maria“ sein, bitte beachten Sie aber, dass es im Rahmen der liturgischen Feier religiöse Lieder sein sollen und daher nicht jedes Lied möglich ist.
|